CONNYLI'S ORDNUNG
1. Geltungsbereich
Die hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt), bieten die Grundlage für alle Dienstleistungen und Warenlieferungen, die zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und dem zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach, Conny Reuter (Auftragnehmer) vereinbart und ausgeführt werden. Sofern nicht anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der zertifizierte Ordnungs- und Aufräumcoach bietet folgende Dienstleistungen an:
- Ordnungs- und Aufräumcoaching vor Ort
- Online Coaching
- Hilfestellung beim Ausräumen, Aufräumen, Aussortieren, Ordnen, Etablieren neuer Ordnungssysteme, Reinigen und Entsorgen von Gegenständen
- Aktives Mithelfen bei oben genannten Aktionen
- Aufmaß, Bestellung oder Einkauf von Ordnungs- und Aufbewahrungsprodukten
- Begleitung beim Einkauf von Ordnungs- und Aufbewahrungsprodukten
- Tiergestützte Interventionen.
2.2 Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels/Erfolgs des Kunden.
3. Auftragsabschluss und Bedingungen
3.1 Eine Terminanfrage per Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf www.connylis.lu stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung, miteinander in Kontakt zu treten und die Details zu klären.
3.2 Das Angebot des zertifizierten Ordnungs und Aufräumcoaches beginnt mit einem unverbindlichen und persönlichen Erstgespräch von 30 Minuten online oder am Telefon. Entscheidet sich der Kunde für die Erstbesichtigungspauschale des Ordnungs- und Aufräumcoaches, so wird ihm diese mit 95,00€ zzgl. Fahrkosten in Rechnung gestellt. Inhalt dieses Erstgespräches ist die Zielsetzung und die Schaffung eines ersten Eindrucks des Ordnungs- und Aufräumcoaches, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand einschätzen zu können.
3.3 Nach dem kostenlosen Erstgespräch, erhält der Kunde per E-Mail oder per Post ein Angebot für das geplante Projekt. Die zu erbringenden Leistungen werden hier genau bezeichnet, das Angebot gilt somit als Grundlage für den Auftrag.
3.4 Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich, entweder per E-Mail oder per Post.
3.5 Sollte sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum ziehen, wird ein Dienstleistungsvertrag zwischen beiden Parteien unterzeichnet.
3.6 Nach Auftragserteilung werden weitere Termine für die Zusammenarbeit des zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach und dem Kunden vereinbart.
4. Ort und Zeit der Tätigkeit
4.1 Ordnungs- und Aufräumcoachings finden zu den vereinbarten Zeiten, in den Räumen des Auftragsgebers oder virtuell statt.
4.2 Tiergestützte Interventionen können,sowohl beim Auftraggeber als auch an anderen vereinbarten Orten und zu den
vereinbarten Zeiten stattfinden.
5. Preisgestaltung, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
5.1. Grundsätzlich gelten die Preise gemäß erstem Angebot und werden dann nach tatsächlichem Stundenaufwand verrechnet.
Dies wird vorab kommuniziert. Die Kosten für die Zusatzleistungen werden im Anschluss berechnet, dem Kunden aber vorab kommuniziert.
5.2. Alle Preise sind in Euro angegeben.
5.3. Aktuell, wird keine Umsatzsteuer berechnet, da es sich um ein Kleinunternehmen handelt.
5.4 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail oder in schriftlicher Form per Post ausdrücklich einverstanden.
5.5 Die Abrechnung erfolgt nach jedem Termin auf Basis einer Rechnung, die dem Kunden auf Wunsch per E-Mail oder per Post zugesandt wird.
Bei länger gebuchten Leistungspaketen rechnet der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen inklusive Fahrtkosten pro Termin in Zwischenrechnungen, spätestens jedoch nach Coaching-Ende komplett ab.
5.6 Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
5.7 Für Neukunden ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags spätestens 3 Tage vor dem 1. vereinbarten Termin zu entrichten.
5.8 Online Coachings und Gutscheine sind im Vorfeld zu 100% zu entrichten.
5.9 Wochenendtermine werden mit einem Aufschlag von 20% berechnet.
6. Gutscheine
6.1 Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt 1 Jahr ab Kaufdatum.
6.2 Gutscheine können nicht gegen Bargeld eingetauscht und auch nicht mit anderen Gutscheinen kombiniert werden.
6.3 Bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder nicht genehmigter Verwendung erfolgt kein Ersatz des Gutscheines.
7. Fahrtkosten & Parkgebühren
7.1. Die Berechnung der Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) wird für jeden anfallenden Kilometer mit 0,30€ in Rechnung gestellt.
Als Grundlage gilt der Weg mit dem PKW zwischen Firmensitz , 15, Montée des Aulnes, L-6611 Wasserbillig und dem Erbringungsort.
7.2. Die Parkgebühren fallen zu Lasten des Auftraggebers.
7.3. Für Einsatzorte mit einer Entfernung über 50 km vom Firmensitz, gilt eine Mindesteinsatzdauer von 4 Stunden pro Termin.
8. Warenlieferung
8.1. Äußert der Kunde den Wunsch, dass Ordnungs- und Aufbewahrungsprodukte, bestellt, gekauft und mitgebracht werden sollen, wird vom zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach eine Gebühr für die Bestellung oder Besorgung und den Transport dieser Ordnungshelfer verrechnet werden.
Diese Gebühr wird vorab kommuniziert. Außerdem ergeben sich dann Fahrtkosten ggf. Parkgebühren gemäß Punkt 7.1. und Punkt 7.2.
8.2. Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach, Aufbewahrungsprodukte geliefert werden, so gilt, dass sämtliche gelieferten Produkte bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach im Eigentum desselben bleiben.
9. Entsorgungen & Spendenabgabe
9.1. Spendenmitnahme und Abgabe, die in den Leistungspaketen inbegriffen sind, fallen, falls vom Kunden gewünscht, zu Lasten des Auftragnehmers.
9.2. Zusätzliche Entsorgungen oder Spendenabgaben fallen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Liste, mit Adressen von Institutionen, wo aussortierte Dinge abgegeben werden können, kann auf Wunsch, vom Auftragnehmer an den Auftraggeber weitergeleitet werden.
10. Arbeitszeiten und Pausen
10.1 Die Arbeitszeit beginnt mit Erscheinen des zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach zum vereinbarten Termin und endet mit dem Verlassen des Einsatzortes.
10.2 Pausen, die der Auftragnehmer wahrnehmen möchte, werden nicht von der Arbeitszeit abgezogen und im Vorfeld besprochen.
11. Terminabsage
11.1. Der zertifizierte Ordnungs- und Aufräumcoach, kann vereinbarte Termine ohne Angabe von Gründen absagen. Die vom zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach abgesagten Termine werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Dem Kunden stehen aus der Terminabsage durch den zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach keine Ansprüche zu.
11.2 Der Kunde, kann vereinbarte Termine bis 24 Stunden vor Beginn des Termins kostenfrei, telefonisch oder per E-Mail stornieren oder verschieben.
11.3 Bei der Absage eines vereinbarten Termins weniger als 24 Stunden vor dessen Beginn, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Ausfallgebühr von 120,00€.
11.4 Im Falle eines Terminversäumnisses oder fehlender Absage durch den Auftraggeber, hat der Ordnungs -und Aufräumcoach Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Aufwandes, d.h. die Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) und die vorhergesehenen Leistungsstunden sind vom Kunden zu bezahlen.
11.5 In Fällen höherer Gewalt oder nicht zu erwartender Zwischenfälle, kann über das Ausfallhonorar eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen werden.
12. Datenschutz & Vertraulichkeit
12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Die zum Zwecke des Vertragsschlusses angegebenen persönlichen Daten (wie Name, E-Mail-Adresse, Anschrift) werden vom Auftragnehmer zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
12.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zum Zwecke der Coachingtätigkeit überlassenen Unterlagen oder erhobenen Fragebögen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
12.4 Der zertifizierte Ordnungs- und Aufräumcoach erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche mit dem Kunden, Auskünfte, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
13. Bilder
Der zertifizierte Ordnungs- und Aufräumcoach, behält sich vor, Vorher- Nachher-Bilder der Einsätze auf seiner Webseite und in den sozialen Medien zu veröffentlichen, sofern dies gewünscht und das Einverständnis in die Veröffentlichung der Bilder schriftlich erklärt wird. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
14. Eigentum
Alle Gegenstände, die sortiert werden, sind Eigentum des Kunden. Der Kunde entscheidet selbst, ob er bestimmte Gegenstände entsorgen,spenden oder weitergeben möchte.
15. Auftragserfüllung
Die Leistungen des zertifizierten Ordnungs und Aufräumcoach gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss genau beschrieben werden. Werden vom Kunden, bei der vertraglich festgelegten Leistung, berechtigt Mängel beanstandet, so ist der zertifizierte Ordnungs- und Aufräumcoach zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
16. Haftung
16.1 Der Auftragnehmer nimmt seine Aufgabe als zertifizierter Ordnungs- und Aufräumcoach beim Namen: Er unterstützt den Auftraggeber beim Sortieren von Gegenständen, die er weiterverwenden will und von solchen, die er weggeben will. Die Entscheidung obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Auswahl beraten, wird aber die Verantwortung für seine Entscheidung und deren Konsequenz nicht übernehmen.
16.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass er mit den Sachen und Unterlagen des Auftraggebers vorsichtig und vertraulich umgeht.
16.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen für Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, es sei denn, dem Auftragnehmer wird ein Verschulden nachgewiesen.
16.4 Vom Auftragnehmer möglicherweise, verursachte Schäden an Mobiliar oder Einrichtungsgegenständen werden von seiner Haftpflichtversicherung abgedeckt.
16.5 Der zertifizierte Ordnungs- und Aufräumcoach übernimmt keine Haftung für verlegte Gegenstände. Wertgegenstände müssen vom Kunden persönlich sortiert werden.
17. Urheberrecht
Sämtliche vom zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach herausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Diese dürfen vom Kunden nur für die Umsetzung der Beratung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
18. Schlussbestimmung
18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
18.2 Sämtliche Verträge, die mit dem zertifizierten Ordnungs- und Aufräumcoach, Conny Reuter geschlossen werden, unterliegen ausschließlich luxemburgischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in Luxemburg.